BEDINGUNGEN 

 

Voraussetzung für eine Aufnahme in unserer Pension ist. Alle Katzen müssen gegen Katzenschnupfen (RC) und Katzenseuche (P) für die Gemeinschaftshaltung geimpft sein. Da viele Katzen, besonders Hauskatzen, nicht gegen Leukose geimpft sind, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt. Besprechen Sie, ob er einer Leukoseimpfung zustimmt. Leider teilen sich bei dieser Impfung die Meinungen und deswegen möchten wir diese Entscheidung, Ihrem Tierarzt überlassen.

Für die Sicherheit Ihrer Katze empfehlen wir jedoch, die Leukoseimpfung machen zu lassen. Katzen die älter als 10 Jahre sind, brauchen laut Ausage der Tierärzte, nicht mehr gegen Leukose geimpft zu werden. Frei laufende Katzen müssen für die Gemeinschaftshaltung gegen Tollwut geimpft sein. Für die Aufnahme in eine Einzelhaltung ist die Tollwutimpfung nicht erforderlich.

Um Krankheiten zu vermeiden können wir nur Tiere aufnehmen, bei denen gültige jährlich wiederholende Impfungen gewährleistet sind. Sollte Ihre Katze ein paar Jahre nicht geimpft sein, ist der Impfschutz mindestens drei Wochen vor Pensionsbeginn aufzufrischen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Tiere am Abgabetag abzuweisen, welche die von uns geforderten Impfungen nicht vorweisen können, ebenso bei fehlendem Impfpass. Der Impfpass mit der gültigen Eintragung ist als Nachweis bei Pensionsbeginn vorzulegen. Er wird nach Pensionsende, zusammen mit der Katze wieder ausgehändigt.

Zu beachten ist, dass die Impfungen nicht das gesamte Virensprektrum abdecken. Es kann trotz Impfung zu einer Infektion von einer anderen Katze oder an einer gesund erscheinenden Katze kommen, die eine Infektion ohne sichtbaren Verlauf durchgemacht hat, aber Viren ausscheidet. Bei einer Infektion ist der Verlauf aber deutlich schwächer, als bei einer ungeimpften Katze und läßt sich bei rechtzeitiger Erkennung relativ leicht behandeln.

Bezüglich Erkrankungen sehen Sie weiter unter Wichtiges! Alle Katzen sollten ein paar Tage vor Pensionsbeginn mit einem Flohschutzsmittel behandelt werden, dass mindestens bis zum Ende ihres Aufenthaltes bei uns anhält z.B. Frontline. Bitte keine Flohhalsbänder. Es ist auch möglich Frontline bei uns für 6,- CHF käuflich zu erwerben und die Katze bei Pensionsbeginn von uns behandeln zu lassen. Frei laufende Katzen müssen vor Pensionsbeginn entwurmt werden z.B. Milbemax oder Profender. Nicht nur, um Ihr Tier zu schützen, sondern auch um einen möglichen Wurmbefall an andere Katzen bei uns zu verhindern.

Da es sehr selten ist, dass eine Hauskatze einen Wurmbefall hat, raten wir Ihnen Ihre Hauskatze nach Pensionsende prophylaxtisch zu entwurmen. Die Katzen sollten bei Übergabe keine Halsbänder tragen, sollte dies doch der Fall sein trägt der Halter die Verantwortung. Alle Katzen sind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten bei Pensionsbeginn bei uns abzugeben. Sollte das Tier schon vorher krank sein, ohne sichtbaren Verlauf, kann keine Verantwortung für eventuelle Folgen übernommen werden. Dies gilt auch wenn der Tierhalter uns eventuelle Erkrankungen vorsätzlich verschweigt.

Kätzinnen sowie Kater müssen kastriert sein.

Ihre Katze sollte für die Aufnahme bei uns ein alter von mindestens 5 Monaten haben. Wir sind ermächtigt im Namen und auf Kosten des Tierhalters einen Tierarzt zu bestellen, wenn wir das Hinzuziehen als erforderlich erachten. Die hierfür nachgewiesenen Kosten werden dem Tierhalter zusätzlich in Rechnung gestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Transportkörbe. Bitte kennzeichnen Sie Ihre Transportkörbe und mitgebrachte Gegenstände vor Pensionsbeginn mit Ihrem Namen und dem Namen Ihrer Katze.